Besteuerung der öffentlichen Hand;
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. November 2013 zur Entstehung der Grunderwerbsteuer bei Zustiftung

Recht3_Urteil

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 27. November 2013 festgestellt, dass unentgeltliche Vermögensübertragungen von Trägern öffentlicher Verwaltung regelmäßig in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben und nicht freigebig erfolgen und daher nicht als Schenkungen zu betrachten sind.

LKT Rundschreiben Nr. 2014-093 Urteil des Bundesfinanzhofes [PDF-Dokument: 54 kB]

21.02.2014